Ehrungsbestimmungen des CV-WM
Grundlage unserer Ehrungsbestimmungen sind die Ehrungsbestimmungen des DCV (Deutscher Chorverband)
sowie die Ehrungsbestimmungen des CV-NRW (Chorverband NRW).
Durch den Chorverband Westmünsterland
wird lediglich eine Ehrung für 10 Jahre Vorstandsarbeit,
nach den gleichen Bedingungen wie die Bedingungen
der Dachverbände DCV und CV-NRW, verliehen.